CVL-Filmlizenz
Wann braucht man eine CVL-Filmlizenz?
Filme oder Filmausschnitte kommen heute in unterschiedlichster Weise in Gemeinden zum Einsatz. Oft dienen dabei Filmausschnitte als Darstellung, um eine gewisse Botschaft zu untermauern.
Videos oder DVDs, die geliehen oder gekauft sind, sind nur für den persönlichen Gebrauch gedacht und dürfen nicht öffentlich gezeigt werden. Darauf weisen auch die Copyright-Hinweise im Vorspann des Films hin.
Möchten Sie Filme öffentlich zeigen, brauchen Sie dafür eine Erlaubnis des Rechteinhabers (hier meist die Filmstudios). Diese bekommen Sie ganz einfach mit der CVL-Filmlizenz. Diese Lizenz gibt Kirchen und Gemeinden eine legale Handhabe, Filme innerhalb ihrer kirchlichen Aktivitäten zu zeigen.
Die CVL ist eine sogenannte Pauschal-Lizenz, was bedeutet, dass Filme, die von den angeschlossenen Filmproduzenten vertreten werden, in der lizenznehmenden Gemeinde beliebig oft innerhalb der Lizenzperiode gezeigt werden können.
Welche Filme von welchem Filmstudio sind, finden Sie schnell bei der IMBD Filmdatenbank heraus. Geben Sie dazu den gesuchten Film ein und sehen Sie bei "Firma" im unteren Teil der Seite nach.
Was Sie mit der CVL-Filmlizenz dürfen
Sie können mit der Filmlizenz zum Beispiel:
- Filmausschnitte in Predigten einsetzen;
- Filme in Gottesdiensten abspielen;
- Filme in Jugendgruppen, Sonntagsschulen, Hauskreisen usw. zeigen.
Was Sie damit NICHT dürfen
Die CVL-Filmlizenz gibt keine Erlaubnis für:
- Die Nutzung von Filmmaterial, das aus anderen Quellen kopiert wurde;
- Die Nutzung von Fernseh-Aufzeichnungen.
- Die Lizenz ist nicht gewerblich, das heißt, es dürfen keine Eintrittsgelder oder andere Vergütungen für das Zeigen eines Filmes verlangt werden.
Die Lizenz gilt nur für Videos und DVDs, die legitim erworben oder geliehen wurden.
Hier können Sie die CVL-Filmlizenz online beantragen
Die folgenden Seiten beinhalten weitere interessante Informationen:
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