Fallen für Filmaufführungen auch GEMA-Gebühren an?
Mittwoch 22. August 2007
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Wenn die betroffene Filmmusik bei der GEMA gelistet ist, dann Ja. Um dies zu recherchieren, empfehlen wir Ihnen, auf der IMDb-Filmdatenbank herauszufinden, wer der bzw. die Autoren der gesuchten Filmmusik sind. Sie können dann in der Repertoire-Datenbank der GEMA nachschauen, ob die Titel dort gelistet sind. Gehören die Musiktitel nicht zum GEMA-Repertoire, fallen auch keine GEMA-Gebühren an. Finden Sie die Titel bei der GEMA gelistet, benötigen Sie eine Genehmigung von der GEMA.
Dies zu recherchieren ist zugegebenermaßen recht schwierig und auch zeitaufwendig. Sie können deshalb auch schlicht eine GEMA-Lizenz für die Musikwiedergabe bei Filmvorführungen erwerben. Diese Lizenzen sind sehr preisgünstig.
Kontaktieren Sie die entsprechende Bezirksdirektion der GEMA. Mit wenig Aufwand sind Sie damit auf der sicheren Seite.