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Müssen Lieder vom Vorjahr erneut gemeldet werden, selbst wenn sie nicht erneut gedruckt oder gespeichert werden?

Mittwoch 14. Oktober 2009

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Nein. Wenn die Lieder nicht erneut vervielfältigt (gedruckt, kopiert oder elektronisch eingespeichert) werden, müssen sie nicht erneut mit der CopyReport-Software an die CCLI gemeldet werden.
Die Lizenz erlaubt Ihrer Gemeinde die grafische Vervielfältigung von Liedern. Dies ist beispielsweise die Erstellung einer Liedfolie für die Projizierung mit einem Tageslichtprojektor. Die Erstellung der Folie muss gemeldet werden. Die Folie an sich darf in Zukunft beliebig oft aufgelegt werden, ohne dass dies neu gemeldet werden muss.


Falls Sie allerdings von demselben Lied im nächsten Lizenzjahr weitere Fotokopien herstellen, weitere Liedblätter drucken oder auf neu einem Computer speichern, muss dies gemeldet werden. CopyReport kann eine Liste mit den Liedern anzeigen, die Sie in der vorherigen Lizenzperiode an die CCLI gemeldet haben. Diese Lieder kann man auch als Ihre Favoriten ansehen und die Liste ist dazu da, um Ihnen das wiederholte Melden dieser Lieder zu vereinfachen.




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