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CCL-Liedlizenz


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Darf ich mit der CCL-Liedlizenz MIDI-Dateien vervielfältigen?

Samstag 10. Januar 2009

Noch nicht bewertet: (0)


Nein.

Musik in Form von MIDI-Dateien zu vervielfältigen fällt unter das Recht der Aufzeichnung für Musik.
Dafür ist in Deutschland die GEMA und in der Schweiz die SUISA zuständig.

Die CCL-Liedlizenz deckt nur die grafische Vervielfältigung von Liedern ab.



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