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"Ich bin dankbar, Teil von CCLI zu sein. Die Gemeinde unseres Herrn wird von CCLI in starker Weise unterstützt und gesegnet. CCLI schafft ein starkes Fundament für die Anbetungsmusik unserer Zeit."
~ Chris Tomlin
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Rechte-ABC

5. Zeigen von Filmen oder Filmausschnitten in der Gemeinde

Die öffentliche Aufführung eines Films oder Filmausschnittes ist eine urheberrechtlich relevante Nutzungshandlung.
Geliehene oder gekaufte Videos oder DVDs sind nur für den persönlichen Gebrauch gedacht und dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung des Rechteinhabers öffentlich gezeigt werden. Darauf weisen auch die Copyright-Hinweise im Vorspann des Films hin.

Öffentliche Aufführungen von urheberrechtlich geschützten Filmwerken bedürfen daher der vorherigen Erlaubnis der Rechteinhaber und müssen in der Regel vergütet werden. Die Rechtsprechung macht hier keine Ausnahmen für Kirchen und Gemeinden. Vor der Aufführung müssen Sie eine Filmaufführungslizenz erwerben.

Die CCLI bietet für diesen Zweck die CVL-Filmlizenz an. Die CVL-Lizenz gibt Kirchen und Gemeinden die rechtliche Handhabe, Filme oder Filmausschnitte als Teil ihrer kirchlichen Aktivitäten zu zeigen. Ca. 400 Filmproduzenten (Rechteinhaber) haben sich diesem CVL-Lizenzprogramm bereits angeschlossen. Darunter sind christliche Produzenten sowie große Hollywood-Studios. Sehen Sie hier die Liste der Filmstudios.

Die CVL-Filmlizenz ist eine Pauschallizenz. Das bedeutet, dass der Lizenznehmer aus dem CVL-Filmrepertoire unbegrenzt viele Filme so oft innerhalb der Lizenzperiode zeigen darf, wie er möchte. Es werden von den Rechteinhabern dabei keine Meldungen vonseiten der Lizenznehmer erwartet. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.

 

 

6. Verwenden von Hintergrundbildern bei Einsatz eines Beamers

Häufig werden bei der Projektion von Liedtexten dazu passende Hintergrundbilder eingeblendet. Auch diese Bilder sind in der Regel urheberrechtlich geschützt, so dass hier eine urheberrechtlich relevante Nutzungshandlung vorliegt.

Die Verwendung bedarf daher der vorherigen Erlaubnis des Urhebers oder Rechteinhabers. Die Verwertungsgesellschaft VG-Bild-Kunst vergibt Lizenzen für die öffentliche Nutzung von geschützten Bild- und Kunstwerken.

Unser Tipp:

  • Verwenden Sie Bilder, die Sie käuflich auf Internetseiten erwerben können und welche lizenzfrei (royalty-free) sind. Das bedeutet, dass nicht für jede Nutzung extra bezahlt werden muss. Solche Bilder kann man beispielsweise bei istock photo und Photocase oder auch bei Michael Willfort - Kunst2day bekommen. Diese Bilder sind von sehr guter Qualität und in der Regel preisgünstig. Achten Sie auf die Nutzungsbedingungen, kommerzielle Nutzungen sind meist nicht erlaubt.
     
  • Verwenden Sie eigene Bilder oder Bilder von Freunden, die damit einverstanden sind.
     
  • Kontaktieren Sie auf jeden Fall immer den Urheber bzw. Rechteinhaber der Bilder und verwenden Sie nur Bildmaterial, bei welchem Sie rechtlich abgesichert sind. Dies ist immer der Fall, wenn Sie die Erlaubnis des Urhebers zur öffentlichen Nutzung haben.

 

 

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Die Themen des Rechte-ABCs im Überblick:

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Urheberrecht? Bitte kontaktieren Sie uns.

 




Haftungsausschluss:
Die in diesem Leitfaden bereitgestellten Informationen beinhalten keine Rechtsberatung. Sollten Sie Fragen zu einzelnen Themen haben, empfehlen wir Ihnen, einen spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Die CCLI übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.

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