Rechte-ABC
3. Aufzeichnen von Gottesdiensten auf Tonträger
Oft werden Gottesdienste mitgeschnitten und auf Tonträger für Gemeindeangehörige aufgezeichnet, die nicht am Gottesdienst teilnehmen können.
Sobald Musik auf Ton- oder Bildtonträger aufgezeichnet wird, handelt es sich rechtlich gesehen um ein Vervielfältigen von Musikwerken. Es liegt eine urheberrechtlich relevante Nutzung vor, so dass die Aufzeichnung zustimmungsbedürftig und vergütungspflichtig ist. Für Kirchen und Gemeinden wird hier keine Ausnahme gemacht.
Sie finden hier GEMA Informationen und Auskünfte zu selbst erstellten Aufzeichnungen auf Tonträgern. Die Vergütung richtet sich in der Regel nach den Vergütungssätzen VR-T-H1 der GEMA.
Hinweis: Inzwischen haben viele Gemeindeverbände oder Großkirchen dies für Ihre Gemeinden über Gesamtverträge mit der GEMA geregelt. Bevor Sie also eine Lizenz erwerben, kontaktieren Sie vorher Ihren Gemeindeverband oder Kirchenstelle.
4. Veranstaltungen mit Live-Musik
Wenn Ihre Gemeinde Veranstaltungen mit Live-Musik (Konzerte, Aufführungen, Darbietungen) durchführt, handelt es sich in der Regel um eine urheberrechtlich relevante Nutzung von Musikwerken in Form einer öffentlichen Aufführung.
Öffentliche Aufführungen von urheberrechtlich geschützten Musikwerken bedürfen der vorherigen Erlaubnis der entsprechenden Urheber bzw. Rechteinhaber. Diese werden in der Regel von der GEMA vertreten. Wenn die ausgewählten Lieder nicht im GEMA Repertoire gelistet sind, besteht keine Vergütungspflicht gegenüber der GEMA. In diesem Fall müssen Sie den Urheber bzw. den Rechteinhaber selbst ausfindig machen, um die erforderliche Erlaubnis einzuholen. Auf der Webseite der GEMA kann bei Bedarf die Repertoire-Datenbank nach entsprechenden Titeln/Autoren durchsucht werden.
Die Tarife für Veranstaltungen mit Live-Musik richten sich nach unterschiedlichen Gesichtspunkten wie z. B. die Höhe der Eintrittsgelder oder die Größe des Veranstaltungsraums. Sie finden hier weitere Informationen und entsprechende Formulare für die Abwicklung gegenüber der GEMA.
Die derzeitigen GEMA-Tarife für Veranstaltungen mit Live-Musik können Sie in diesem PDF einsehen.
Achten Sie bitte darauf, dass Sie rechtzeitig vor der Veranstaltung eine entsprechende Nutzungslizenz erwerben.
Verschiedene Verbände oder Großkirchen haben Rahmenverträge mit der GEMA für diesen Bereich abgeschlossen. Bitte prüfen Sie mit Ihrem Verband etc., ob Ihre Gemeinde durch eine solche Vereinbarung bereits abgedeckt ist.
Hinweis:
Wenn Sie bei der Veranstaltung auch Texte z. B. mittels eines Beamers sichtbar machen, benötigen Sie dafür eventuell eine CCL-Veranstaltungslizenz. (Das ist eine auf 14 Tage beschränkte Lizenz für das grafische Vervielfältigen von Liedern).
Nächste Seite
Zurück
Die Themen des Rechte-ABCs im Überblick:
Haben Sie weitere Fragen zum Thema Urheberrecht? Bitte kontaktieren Sie uns.
Haftungsausschluss:
Die in diesem Leitfaden bereitgestellten Informationen beinhalten keine Rechtsberatung. Sollten Sie Fragen zu einzelnen Themen haben, empfehlen wir Ihnen, einen spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Die CCLI übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.
|