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"Kirchen und Gemeinden wird durch CCLI eine einfache Lösung für die Nutzung von Liedern zur Verfügung gestellt. Für Rechteinhaber werden durch dieses Lizenzprogramm Ressourcen freigesetzt, von den Gemeinden dann wieder profitieren können."
~ Graham Kendrick

Wir rufen Sie gerne zurük!

Checkliste - Information zu 7.)

Veranstaltet Ihre Gemeinde Konzerte/Veranstaltungen mit Live-Musik?

Wenn Ihre Gemeinde Veranstaltungen mit Live-Musik (Konzerte, Aufführungen, Darbietungen) durchführt, handelt es sich in der Regel um eine urheberrechtlich relevante Nutzung von Musikwerken in Form einer öffentlichen Aufführung.

Öffentliche Aufführungen von urheberrechtlich geschützten Musikwerken bedürfen der vorherigen Erlaubnis der entsprechenden Urheber bzw. Rechteinhaber. Diese werden in der Regel von der GEMA vertreten. Wenn die ausgewählten Lieder nicht im GEMA Repertoire gelistet sind, besteht keine Vergütungspflicht gegenüber der GEMA. In diesem Fall müssen Sie den Urheber bzw. den Rechteinhaber selbst ausfindig machen, um die erforderliche Erlaubnis einzuholen. Auf der Webseite der GEMA kann bei Bedarf die Repertoire-Datenbank nach entsprechenden Titeln/Autoren durchsucht werden.

Die Tarife für Veranstaltungen mit Live-Musik richten sich nach unterschiedlichen Gesichtspunkten wie z.B. die Höhe der Eintrittsgelder oder die Größe des Veranstaltungsraums. Auf der GEMA Webseite finden eine Preisliste, weitere Informationen und entsprechende Formulare für die Abwicklung gegenüber der GEMA.

 

 

Hinweis:
Wenn Sie während Ihrer Veranstaltung auch Texte grafisch sichtbar machen (zum Beispiel mittels eines Beamers ), benötigen Sie dafür eventuell eine CCL-Veranstaltungslizenz. (Das ist eine auf 14 Tage beschränkte Lizenz für das grafische Vervielfältigen von Liedern.)

 


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