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"Bei der CCLI Lizenzagentur sehe ich großes Engagement, Gemeinden in ihrer Lobpreisarbeit praktische Hilfestellung zu geben."
~ Lothar Kosse

Wir rufen Sie gerne zurük!

Checkliste - Information zu 3.)

Stellen Sie Ihre eigenen Liederhefte/Liedsammlungen zusammen?

Wenn Lieder grafisch auf Papier vervielfältigt und als Sammlung angelegt werden (z. B. Liederhefte für den Hauskreis, Liedsammlungen für die Sonntagschule usw.), ist dies ein lizenzpflichtiger Vorgang. Die Erlaubnis, Lieder für Ihre Gemeinde in Sammlungen anzulegen, können Sie sich mit der CCL-Liedlizenz erwerben (Pauschallizenz für die grafische Vervielfältigung von Liedern).

Hinweis: Auch wenn Ihre Gemeinde vielleicht bereits Gebühren an die GEMA bezahlt – diese Art der Vervielfältigung ist damit nicht abgegolten, denn die Lizenzierung der grafischen Vervielfältigung wird von der GEMA nicht wahrgenommen. Die GEMA ist für die Lizenzierung des Aufführungs-, Sende- und mechanischen Vervielfältigungsrechts zuständig (siehe Tabelle unten).

Bei der Nutzung von Liedern unterscheidet man zwischen:

Nutzungsart Nutzungshandlungen Lizenziert von

Grafische
Vervielfältigung

  • Druck
  • Fotokopie
  • Handschrift
  • Elektronisches Einspeichern

Gespielte Musik

  • Öffentliche Aufführungen (Konzerte, Darbietungen) live und/oder mittels Wiedergabe von Ton-Bildträgern (CD, DVD)
  • Sendung (Radio, Fernsehen, Internet)

Mechanische Vervielfältigung

  • wenn Texte und Musik auf Daten-, Ton- und Bildtonträger vervielfältigt werden



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