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"Der Dienst der CCLI ist ein großer Segen für Gemeinden und Musiker in unserem Land!"
~ Samuel Harfst
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Checkliste - Information zu 1.)

Stellen Sie Liedfolien her?

Wenn Lieder grafisch mittels Druck, Fotokopie oder Handschrift auf Liedfolien vervielfältigt werden, ist dies ein lizenzpflichtiger Vorgang. Die Erlaubnis für das Herstellen von Liedfolien können Sie sich mit der CCL-Liedlizenz erwerben (Pauschallizenz für die graphische Vervielfältigung von Liedern).

Hinweis: Auch wenn Ihre Gemeinde vielleicht bereits Gebühren an die GEMA bezahlt – diese Art der Vervielfältigung ist damit nicht abgegolten, denn die Lizenzierung der graphischen Vervielfältigung wird von der GEMA nicht wahrgenommen. Die GEMA ist für die Lizenzierung des Aufführungs-, Sende- und mechanischen Vervielfältigungsrechts zuständig (siehe Tabelle unten).

Bei der Nutzung von Liedern unterscheidet man zwischen:

Nutzungsart Nutzungshandlungen Lizenziert von

Grafische
Vervielfältigung

  • Druck
  • Fotokopie
  • Handschrift
  • Elektronisches Einspeichern

Gespielte Musik

  • Öffentliche Aufführungen (Konzerte, Darbietungen) live und/oder mittels Wiedergabe von Ton-Bildträgern (CD, DVD)
  • Sendung (Radio, Fernsehen, Internet)

Mechanische Vervielfältigung

  • Vervielfältigung von Daten-, Ton- und Bildtonträgern, die aufgezeichnete Musik enthalten.

 


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