Der Verteilungsablauf der Lizenzgebühren bei CCLI
Wie funktioniert die Verteilung der eingenommen Lizenzgebühren?
Die CCLI vergibt Nutzungslizenzen an Kirchen und Gemeinden zu einem mit den Rechteinhabern vereinbarten Lizenzpreis. Um dem gesetzlichen (und moralischen) Anspruch gerecht zu werden, wonach die Rechteinhaber wirtschaftlich an der Nutzung ihrer Musikwerke beteiligt werden sollen, können die Lizenzpreise nur begrenzt rabattiert werden.
Die Lizenzgebühren werden zweimal im Jahr, jeweils am 15. Februar und am 15. August, als Tantiemen an die Rechteinhaber ausbezahlt. Eine ebenfalls mit den Rechteinhabern vereinbarte Servicegebühr für die Administration der Lizenz ist im Lizenzpreis bereits enthalten.
Die Ermittlung der Werte, die wir für eine korrekte Auszahlung benötigen, bekommen wir über das CopyReport-Meldesystem. Ein Lied, das dort gemeldet wird, bekommt anhand der Nutzung (Druck, Fotokopie, Handschrift oder elektronisches Erfassen) und gemessen an der Benutzeranzahl (Größenkategorie) entsprechend Punkte zugeteilt.
Die in den Zeiträumen vor der Auszahlung ausgewerteten Punkte werden für jedes Lied einzeln addiert und anhand dessen werden die Tantiemen ausgezahlt. Damit ist das System fair gestaltet, denn je mehr Gemeinden von einem Lied Gebrauch machen, desto mehr fließt an den Rechteinhaber des Liedes zurück.
Das Motto ist einfach: Je mehr geeignetes Liedgut ein Rechteinhaber Gemeinden zur Verfügung stellt, desto höhere Tantiemen werden ihm aus dem Lizenzprogramm ausbezahlt.
Wie wird sichergestellt, dass die CCLI die Gelder ordnungsgemäß verteilt?
Um eine genaue und korrekte Auszahlung zu gewährleisten, haben wir verschiedene Kontrollen eingebaut:
1. CopyReport Die eingehenden CopyReport-Meldungen werden bei uns elektronisch ausgelesen und mit modernen Datenbanksystemen ausgewertet. Dieser Prozess wird von verschiedenen Abteilungen in unserem Hause überwacht.
2. Rechteinhaber-Konferenz Alle Rechtinhaber, die mit der CCLI lizenzieren, werden zu dieser jährlich stattfindenden Konferenz eingeladen. Dort werden Einzelheiten über die eingenommen und ausbezahlten Lizenzgelder mitgeteilt.
3. Beratungsgremium Das ist eine Gruppe berufener Rechteinhaber, die der CCLI Feedback und Beratung zu verschiedenen Themen gibt. Mindestens einmal im Jahr wird dabei auch das Auszahlungsschema geprüft und bewertet.
4. Erklärungsrecht Jeder Rechteinhaber kann Details über die Auswertung und die dadurch zustande gekommenen Auszahlungen zur Einsicht anfordern.
Das CCLI-Lizenzprogramm wird von Urhebern und Verlagen gleichermaßen als fair und effizient empfunden, und hat wesentlich zu dem starken weltweiten Wachstum christlicher Musik beigetragen.
Wir stehen Ihnen gerne mit weiteren Informationen zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns.
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